Stiftung der Norddeutschen Landesbank und der Öffentlichen Versicherung für Braunschweig

August 22nd, 2008

Die Stiftung Nord/LB · Öffentliche, Kurzform für “Stiftung der Norddeutschen Landesbank und der Öffentlichen Versicherung für Braunschweig”, wurde 1994 von der Norddeutschen Landesbank Girozentrale und der Öffentlichen Versicherung Braunschweig gegründet. Sitz der Stiftung ist das Haus der Braunschweigischen Stiftungen auf dem Löwenwall in Braunschweig.

Die Stiftung fördert die Künste und Kultur sowie Wissenschaft, Technik und Sport durch Beratung, Vermittlung und finanzielle Förderung, wie Stipendien, Preise (Lessing-Preis für Kritik) und Aktivitäten im Gebiet der in Niedersachsen gelegenen Teile des alten Landes Braunschweig.

Die Stiftung führt seit 2002 jährlich Stiftungstage durch.

Sie verwaltet ein Stiftungsvermögen von 34,8 Millionen Euro (2005).

Installationsattest

August 22nd, 2008

Installationsattest nennt man einen von Errichterfirmen von Gefahrenmeldeanlagen auszufüllenden Vordruck des Verbandes der Sachversicherer (VdS). Im Installationsattest wird die errichtete Gefahrenmeldeanlage beschrieben und vom VdS (nach Vorlage) bestätigt (attestiert), dass die Anlage mit geeigneten Geräten nach den Richtlinien des VdS geplant und errichtet worden ist. Das Installationsattest dient dem Anwender als Nachweis gegenüber seiner Versicherung.

Unitas

August 22nd, 2008

Unitas steht für:

  • Unitas (Asteroid), ein Himmelskörper
  • Unitas (Schiff), ein Walfangmutterschiff aus dem 20.ten Jahrhundert
  • Unitas (Versicherung), eine Versicherung
  • Unitas-Verband → Verband der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas

UNITAS steht für:

  • UNITAS (Manöver), eine jährlich stattfindendes Manöver
  • UNITAS (Verlag), ein katholischer Verlag

Sammelladung

August 22nd, 2008

Als klassische Sammelladung bezeichnet man die Durchführung eines Transportes von Gütern, die von mehreren verschiedenen Urversendern zu mehreren verschiedenen Empfängern per LKW transportiert werden sollen (Stückgut). Die Organisation und die Durchführung wird von einem Sammelladungsspediteur übernommen.

Der Spediteur holt im Vorlauf mit vielen LKW (meist 7,5t) die Ware bei den einzelnen Versendern ab und bringt diese auf sein Umschlaglager. Dort werden sie nach Zielrelationen sortiert. Für jede Zielrelation bündelt man diese Sendungen auf einen LKW und transportiert sie im sog. Hauptlauf zum Empfangsspediteur. Dabei muss der Spediteur auf Zusammenladungsverbote - z. B. bei Gefahrgut – achten. Der Spediteur kann ihn entweder selbst durchführen oder einen anderen Spediteur (Subunternehmer) damit beauftragen.

Der Empfangsspediteur besorgt anhand der Lieferpapiere den Nachlauf zu den einzelnen Empfängern.

Spediteure und Speditionsverbände, die keine komplette Verladeeinheit für ein Empfangshaus zu verladen haben, senden die betroffenen Stückgutsendungen an das netzeigene HUB. Hier werden nachts alle Stückgüter sortiert und dann gesammelt dem Empfangshaus gesendet.

EV

August 22nd, 2008

Die Abkürzung EV bedeutet

  • Embedded Value, eine Bewertungsgröße in der Finanzwirtschaft
  • exposure value, siehe Lichtwert
  • Äquivalente Variation (equivalent variation)
  • in der Rechtssprache
    • Eidesstattliche Versicherung (Versicherung an Eides Statt)
    • Eigentumsvorbehalt
    • Einigungsvertrag
    • einstweilige Verfügung
    • Ermittlungsverfahren (meist nur das strafrechtliche)
  • in der Versicherungswirtschaft
    • Einzelversicherung
    • Einzelvertrag
    • Externer Vertrieb

Die Abkürzung eV steht für

  • Elektronenvolt

Die Abkürzung e. V. steht für

  • eingetragener Verein

Die Abkürzung ev. steht für

  • evangelisch

Versicherungsfall

August 22nd, 2008

Versicherungsfall ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht. Er wird sowohl bei privaten Versicherungen als auch in der Sozialversicherung angewendet.

Als Versicherungsfall wird ein Ereignis bezeichnet, das die Leistungspflicht eines Versicherers auslöst. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist somit die Voraussetzung dafür, dass eine Versicherung Leistungen erbringt.

Beispielsweise begründet der Versicherungsfall “Krankheit” Leistungsansprüche aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. In der Gesetzlichen Unfallversicherung kommen als Versicherungsfälle “Berufskrankheit” und “Arbeitsunfall” in Betracht.

Zeitpunkt des Eintritts

Gerade bei Schäden, die sich mit Verzögerung realisieren oder offenbaren, ist die Festlegung des genauen Zeitpunktes des Versicherungsfalles schwierig. Sie ist aber dann entscheidend, wenn die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum bestand. Als mögliche Anknüpfungspunkte für den Eintritt des Versicherungsfalles werden in Versicherungsbedingungen festgelegt:

  • Zeitpunkt des ersten schädigenden Ereignisses (der erste Tropfen Gift, der in den Boden einsickert)
  • Zeitraum des schädigenden Ereignisses mit anteiliger Haftung (der gesamte Einsickerungsvorgang)
  • Realisierung des Schadens (Überschreitung des Grenzwertes der Bodenbelastung)
  • Entdeckung des Schaden
  • Inanspruchnahme des Versicherten (Claims Made)

Aussagedelikt

August 21st, 2008

Aussagedelikte sind diejenigen strafrechtlichen Tatbestände, die eine Verletzung der Pflicht einer Partei, eines Zeugen oder Sachverständigen zur wahrheitsgemäßen Aussage bzw. unparteiischen und gewissenhaften Gutachtenerstattung beinhalten.

Das deutsche Strafgesetzbuch kennt

  • die uneidliche falsche Aussage (§ 153 StGB), ein Delikt, das nur vorsätzlich begangen werden kann und bezüglich dessen nur Zeugen oder Sachverständige bestraft werden können,
  • den Meineid (§ 154 StGB), dessen Tathandlung das Beschwören einer falschen Aussage ist. Das Delikt kann von jedermann begangen werden. Nach § 154 StGB kann nur bestraft werden, wer die Tat vorsätzlich begeht. Gemäß § 155 StGB stehen dem Eid im Sinne von § 154 StGB die den Eid ersetzende Bekräftigung oder die Berufung auf einen früheren Eid oder eine frühere, den Eid ersetzende Bekräftigung gleich.
  • die falsche eidesstattliche Versicherung (§ 156 StGB), die nur strafbar ist, wenn die Tat vorsätzlich begangen wird und die Versicherung gegenüber einer zur Abnahme solcher Versicherungen zuständigen Behörde abgegeben wurde,
  • die Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB),
  • den fahrlässigen Falscheid, bzw. die fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt (§ 163 StGB).

Die Aussagedelikte weisen eine Reihe von Besonderheiten bzw. Problemen im Hinblick auf die Beteiligung an der Tat und den Übergang vom Versuch zur vollendeten Tat auf.

Um die besondere Situation, in der sich ein zur Wahrheit verpflichteter aber aus verständlichen Gründen ängstlicher Zeuge befindet, zu berücksichtigen, enthält § 157 StGB eine Strafzumessungsbestimmung, die es dem Gericht gestattet, die Strafe zu mildern oder von Strafe abzusehen, wenn der Täter gehandelt hat, um eine Gefahr von sich oder einem nahen Angehörigen abzuwenden.

Otto Firle

August 21st, 2008

Otto Firle (* 14. Oktober 1889 in Bonn; † 4. Juli 1966 in Düsseldorf) war ein deutscher Architekt und Grafiker bzw. Grafikdesigner.

1918 entwarf Firle, der im Ersten Weltkrieg Pilot war, das ursprüngliche Lufthansa-Logo mit dem Vogel, der als Kranich interpretiert wurde. Auch das erste Emblem der 1920 gegründeten Deutschen Reichsbahn stammte von Firle.

Zu Firles bekanntesten Bauten zählt das Verwaltungsgebäude der Nordstern-Versicherung am Fehrbelliner Platz in Berlin. Das Gebäude entstand im Rahmen der Neugestaltung Berlins durch Adolf Hitler und Albert Speer. Es trug Fassadenschmuck von Arno Breker und Waldemar Raemisch. Es ist als eines der wenigen Gebäude dieser Neugestaltungspläne erhalten.

Bauten

(unvollständig)

  • Fliegerdenkmal, Habsheim (Elsaß)
  • Gemeindehaus St. Laurentius, Berlin-Köpenick, Am Generalshof, 1927-1928
  • Umbau des Geschäftshauses der Firma F. V. Grünfeld, Berlin, Kurfürstendamm, 1928
  • Wohnbebauung, Berlin-Dahlem, Breitenbachplatz, 1928-1932
  • Europa-Haus (Hochhaus-Bauteil), Berlin, Stresemannstraße, 1931
  • Wohnhaus für den Cellisten Max Baldner, sog. „Klenderhof“, Kampen (Insel Sylt), 1933
  • Verwaltungsgebäude der „Nordstern“-Versicherung, sog. „Nordstern-Haus“, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz, 1935-1936
  • Wohnbebauung, Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm / Ilmenauer Straße, 1938-1939
  • Comenius-Schule, Düsseldorf-Oberkassel, Comeniusplatz, 1954

Bauhelfer-Unfallversicherung

August 21st, 2008

Die Bauhelfer-Unfallversicherung soll Risiken abdecken, die bei der Mithilfe von Freunden und Verwandten – also allen nicht gewerblich tätigen Personen – auf einer privaten Baustelle zu Schäden führen können. Dabei ist zwischen einer privaten Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen und der gesetzlichen Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft zu unterscheiden.

Pflichtversicherung

Versicherungsträger der gesetzlichen Pflichtversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Bei ihr hat der Bauherr sein Bauvorhaben anzumelden, ohne dass es darauf ankäme, ob die mitarbeitenden Personen bereits durch private Versicherung abgesichert wären. Der Bauherr und sein Ehegatte sind hierbei nicht mitversichert. Sie können aber mit dem Versicherungsträger eine freiwillige Bauherrenversicherung eingehen. Der zu entrichtende Beitrag bemisst sich auf der Basis der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und einem marktgerechten, fiktiven Entgelt. Dies hat zur Folge, dass die privaten Helfer letztlich wie gewerbliche Arbeitnehmer zu versichern sind.

Privatversicherung

Bei der privaten Versicherung sind regelmäßig auch der Bauherr selbst und seine Familienangehörigen versichert. Vorab kann zwischen einer Schadensregulierung durch lebenslange Rente oder eine hohe Einmalzahlung gewählt werden. Meist ist die Zahl der Helfer anzugeben, die maximal zur gleichen Zeit auf der Baustelle anwesend sind. Die Versicherung endet meist mit Abschluss der Bauarbeiten.

EAV

August 21st, 2008

Die Abkürzung EAV steht für:

  • Eidgenössische Alkoholverwaltung
  • Eignungsauswahlverfahren bei der Bundespolizei, der Polizei der Länder und dem Zoll
  • Einnahmeaufteilungsverfahren im Verkehrsbereich
  • Einzelarbeitsvertrag (nach schweizerischem Obligationenrecht. OR 319ff)
  • Elektroakupunktur nach Voll, eine alternativmedizinische Methode (ohne Beleg für eine Wirksamkeit)
  • Entity-Attribute-Value-Modell, ein Datenmodell im Informationsmanagement
  • Ergebnisabführungsvertrag im dt. Steuer- und Gesellschaftsrecht
  • Erste Allgemeine Versicherung, eine österreichische Versicherung
  • Erste Allgemeine Verunsicherung, eine Band aus Österreich
  • das damalige Eidgenössische Amt für Verkehr, heute Bundesamt für Verkehr

Siehe auch:

  • EAV-Triebwagen